Dokumente gegen Hartz IV wehrt Euch richtig

Update.11.2015
Jetzt erst recht, die Zeit ist reif, Art. 20 Abs 4 GG, die Volksschädlinge CDU CSU SPD FDP B90/Grüne gehen Ihrem verdienten Ende entgegen, der Sturz dieses Regimes ist unabwendbar.
Damit werden dann auch die kriminellen Volksschädlinge aus den Jobcentern Ihrer verdienten Strafe zugefügt, nutzt also die Vorlagen!

Update Ende

Ich habe Euch hier mal die letzten erfolgreichen Schriftsätze als Pdf, zur Voransicht und als .doc zum bearbeiten und versenden vorbereitet und denkt immer daran, Euch für jedes persönlich abgegebene Schriftstück eine Kopie der ersten Seite mit Eingangsstempel, zu fordern, aushändigen zu lassen und gut aufbewahren (ist Pflicht, genau wie die Annahme jedes Schriftstückes).

Ich persönlich rate aber von jedweder persönlichen Übergabe jedweder Dokumente ab (angebl. nie abgegeben, angebl. verschwunden, “verloren gegangen etc..) und gesetzt dem Fall Ihr erscheint aufgrund irgendwelcher Vorladungen (sog. Einladungen) zu angebl. Gesprächen (Verhören) dann seid Ihr NIE verpflichtet mit den sog. SB´s etc… auch zu reden, denn um ein Gespräch handelt es sich NIE, sondern um ein Verhör, das heißt ich habe ein Aussageverweigerungsrecht und man bedenke den Satz (es kann alles was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden) es wird immer und in jedem Fall gegen uns verwendet und notfalls auch das tatsächlich gesprochene Wort verdreht, verfälscht, und aus dem Zusammenhang gerissen um weitere Foltermethoden zu begründen. Bewiesen durch:
http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Jobcenter-muss-gekuerzte-Stuetze-nachzahlen

Aussage: Geschäftsführer Thomas Puth,
“Wir konnten in dem Verfahren nicht hinreichend beweisen, dass es sehr wohl konkrete Eingliederungsziele gab.
Aber bei uns gilt das gesprochene Wort, 
und nach drei Jahren ist es so gut wie unmöglich, Einzelheiten von damals zu dokumentieren.”

Klar, weil weder beweisbar noch wiederlegbar.

Zumal für ein Gespräch eine Vertrauensbasis vorhanden sein MUSS, die existiert NIE, lasst einfach den/die sog. SB´s reden  und gut iss, keine Antworten, schon gar nicht zu persönlichen sog. Fragen, keine Unterschriften um das vorgelegte zu überprüfen/überprüfen zu lassen.

An diesr Stelle möchte ich Euch noch für den Fall der persönlichen Vorsprache  und der Forderung nach irgendwelcher Unterschriften oder gar Kontoauszügen das folgende zur Ansicht mit geben.
Ausschließlich zur ANSICHT, soll heißen, Ihr haltet demSB oder wem auch immer dieses Schriftstück NUR vor, NIE loslassen, nur ansehen und lesen, niemals aus der Hand geben, keine Kopie nichts.

Wenn Ihr dies vorgehalten habt, fragt Ihr ob nun noch irgendeine Unterschrift etc… nötig ist,  Ihr werdet schnell merken, das plötzlich keine Notwendigkeit mehr besteht (mehrfach nunmehr erprobt) und die Aussagen waren immer gleich, es ist keine Unterschrift oder irgendwas erforderlich!

Wenn angeblich doch, dann scheut Euch nicht Strafanzeige mit folgender Formulierung anzukündigen und zu stellen
Formulierung irgendeine angebl. Staatsanwaltschaft:
staw sagt-erpressung

für sogenannte Beamte-behörden-amtsträger- straftaten und ungültigkeit als doc zum download, bearbeiten (rot zwingend), drucken, vorhalten!

Zur voransicht als PDF für sogenannte Beamte-behörden-amtsträger- straftaten und ungültigkeit

Macht den sog. SB´s u.a. einfach auf LEGALEM WEG die Hölle heiß.

Denn, das gesamte SGB 1-12 scheitert bereits am Mangel seines Geltungsbereiches, denn:

die Ungültigkeit ergibt sich bereits aus dem sog. § 30 SGB I, denn schon hier ist für mich sehr fraglich wo denn das sog. SGB überhaupt gilt, denn:

§ 30 SGB I Geltungsbereich

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.

(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.

(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Wo ist denn nun dieser “Geltungsbereich” genau, in China, Honolulu oder gar Welt weit????

Dazu das sog. angebl. “Bundesverwaltungsgericht”, eine angebl. höchste Rechtsprechung, steht auch über allen Normen, auch über dem SGB I-XII:

um die Frage zu beantworten bedarf es nicht viel, das SGB I-XII ist aus vielerlei Gründen bereits ungültig und nichtig (siehe Grundgesetz Art. 19 GG – Zitiergebot) aber die Frage der Gültigkeit betreffend des Geltungsbereiches, der angebl. völlig überflüssig sein soll, wird mit dem folgenden beantwortet: Behauptet wird auch gern, dass Gesetze ja angeblich keinen Geltungsbereich nennen müssten. Das ist erst recht barer Unsinn, da das exakte nennen von Geltungsbereichen sogar zwingend von Nöten ist!

Ansonsten liegt nämlich ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtsicherheit vor (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG).

Auszüge: „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig.

Hierbei hat der angebl. Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtsicherheit).

Hiermit haben wir bereits rückwirkend Erfolg gehabt, Sanktionen rückwirkend aufgehoben, Leistungen Nachgezahlt bekommen selbst eines der, meiner Meinung nach, stursten sog. Sozialgerichtes in Neuruppin offensichtlich bezwungen, Ihr könnt Eurer ARGE, der Firma Jobcenter hiermit höllische Arbeit und Probleme bereiten und wer weiß, bei Massenanwendung vielleicht sogar erheblich Alpträume bei den Empfänger´n, denn Tatsache ist doch das sicher 90% der sog. Amtsträger lediglich eine perverse Ader ausleben, die restlichen 10% sind dann Menschen wie z.B. Inge Hannemann, die aber wiederum zu feige sind Ihre Mäuler auch zu öffnen!.

Seid Euch aber bitte im klaren, danach habt Ihre keinen Freund in diesen Firmen Jobcenter und oder sog. Sozialgerichten, Sie werden versuchen Euch so viel Steine in den Weg zu legen wie nur Möglich, also last Euch einfach nicht unterkriegen!

Erst einmal für alle, die ängstlich genug, unwissend, egal aus welchem Grund, waren und sich zu einer Unterschrift unter was auch immer nötigen lassen haben.Mit dem folgenden Schreiben anuliert Ihr sämtliche Unterschriften, auch und insbesondere Rückwirkend, dies ist wichtig da Ihr zuvor Eure Grundrechte tatsächlich sog. freiwillig abgegeben habt,Ihr habt auf Eure Grundrechte ganz einfach verzichtet, aber, man hätte Euch auch und insbesondere hier über aufklären müssen, hat man dies getan NEIN, man hat Euch unter Strafandrohung und somit durch Anwendung psychischer Gewalt genötigt, gezwungen und wenn Ihr auf diese angebl. Bescheide schaut, dann sucht Ihr eines vergeblich, eine den sog. Gesetzen entsprechende Unterschrift und damit ist und bleibt jeder sog. Bescheid ausnahmslos ungültig und nichtig!

JC-EVG-Anulierung-Unterschriften als Pdf damit Ihr vorher sehen könnt wie es aussieht.

JC-EVG-anulierung-Unterschriften.doc als Doc zum runterladen.

Dann werdet Ihr sicherlich einen, von vorn herein ungültigen, sog. Ablehnungsbescheid erhalten, dieser ist meist nicht Unterschrieben, allenfalls mit einer sog. Paraphe und die sind und bleiben ungültig, wie auch die vielen sog. §§ aus dem SGB, mit denen die Firmen Jobcenter Euch lediglich verwirren und einschüchtern wollen, auch die wissen sehr wohl das das gesamte SGB einen Dreck wehrt ist!

JC Einspruch gegen Bescheid .Doc zum download

JC Einspruch gegen Bescheid .pdf zur Ansicht

gesetzliche Vorschriften bezügl. – Unterschriften damit Ihr auch die sog. gesetzlichen Vorschriften hierfür vorliegen habt.

Hartz IV-1 BvL 1/09 v. 09.02.2010 und hier nochmal das sog. Urteil des sog. Bundesverfassungsgerichtes zum nachlesen.

Tatsache gem. Art. 19 GG (Zitiergebot) erklärt das GG das gesamte SGB 1-12 von vorn herein (exTunc) bereits für ungültig und nichtig!

Oder Ihr nehmt statt diesen Einspruch gleich den Folgenden, das muss jeder selbst entscheiden, da dieser gleichzeitig der Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X ist und last Euch nicht´s erzählen, von wegen laut ungültigem sog. SGB II gilt ein Überprüfungsantrag nur ein Jahr rückwirkend, Quatsch, das ungültige sog. SGB I ist dem ungültigem sog. SGB II übergeordnet und das besagt 4 Jahre rückwirkend.

JC-Überprüfungsantrag und Einspruch.Doc zum download

JC-Überprüfungsantrag und Einspruch.pdfJC-Einspruch-Bescheid.pdf  Ansicht

Grundrechte sind nicht verhandelbar, niemand hat das Recht diese abzuerkennen siehe auch Art. 18 GG und das SGB II schon gar nicht.

Hier sollte sich jeder klar sein worum es eigentlich geht, auch wenn in diesen Klagen etc… die Vorlage beim sog. Verfassungsgericht gefordert ist, ändert es nichts daran das das sog. Verfassungsgericht das sog. SGB gar nicht mehr extra, zusätzlich für ungültig und nichtig erklären muss, denn das hat bereits das Grundgesetz (b.z.w. der sog. Gesetzgeber selbst) getan:

Die menschenrechtswidrige „zwangs-Beschäftigung*“ einer Person auf Basis der Androhung von Sanktionen (Gewalt) (siehe § 31 und § 32 SGB II) verstößt gegen Art. 1 Abs. 1, 2 und 3, Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 3, Art 12, Art 19, Art. 20 des Grundgesetzes, sowie der EU Menschenrechte Artikel 1, 2, 4, 5, 15, 21, 34, 54 und der UN Charta für Menschenrechte die Präambel und Artikel 1, 3, 5, 7, 13, 22, 23, 25, und 30

Ergebnis:  versuchte gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), der Nötigung ( § 240 StGB) sowie der Erpressung ( § 253 StGB) und Körperverletzung ( § 223 StGB) bzw. der Körperverletzung im Amt ( § 340 StGB).

und damit macht sich jeder sog. Amtsträger (§ 11 StGB), wie jeder sog. Staatsdiener schon gem. StGB strafbar, aber insbesondere nach dem Völkerstrafgesetzbuch:

§ 6 VStGB Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 3 4  VStGB)

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr.1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10 VStGB und  § 7 Abs. 5 VStGB)

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.           einen Menschen tötet,
2.           in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon
unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise
             herbeizuführen,

  1. einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er
ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere
    Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt, ….

Gilt auch für vorgegebene “Beamte” (die keine sind):

Remonstrationspflicht (Bundesbeamtengesetz § 63 BBG – Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

Dazu nur noch so viel, sog. Bundes- und Landesgesetzgeber sind seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gemäß Art. 19 Abs. 1 GG gezwungen, jede einfachgesetzliche Einschränkung eines Freiheitsgrundrechtes namentlich unter Angabe des Artikels im einfachen Gesetz zu nennen. Erfüllt ein einfaches sog. Gesetz ( SGB 1-12) diese zwingende Gültig-keitsvorschrift nicht, so ist das komplette sog. Gesetz (SGB 1-12) mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig, alle auf einem wegen des verletzten Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 GG ungültigen einfachen Gesetze basierenden sog. Verwaltungsakte und sog. Gerichtsentscheidungen sind ebenfalls ungültig bzw. werden als nichtig tituliert. Sie genießen keine Rechtwirksamkeit und sind daher von ihrem jeweiligen Adressaten auch nicht zu beachten. Rechtfolgewirkungen löst weder ein solcher sog. Verwaltungsakt noch eine solche sog. Gerichtsentscheidung aus und genau aus diesem Grunde bedarf es keiner weiteren Erklärung der Ungültigkeit durch irgend einen sog. Richter/Innen, die sog. Richter/Innen, sind sich dessen auch vollkommen bewusst und handel deshalb nach obigen §§ vorsätzlich, hierfür gibt es nur eine Strafe, Lebenslänglich und Aberkennung der Grundrechte gem. Art. 18 GG!

Nun kommen wir zur Klage und einstweiliger Anordnung gegen Jobcenter ARGEN.

Klage-Einstweilige Anordnung.pdf zur Ansicht

Klage-Einstweilige Anordnung.DOC zum downlad

Zusätzlich fügt Ihr an jede Klage und/oder Schreiben an ein sog. Gericht als weitere Anlage diese

Gerichtsverwertbare-Erklärung-an-Eides-statt als Pdf zur Voransicht und

Gerichtsverwertbare-Erklärung-an-Eides-statt .doc zum kopieren und einfügen

ein, damit übt Ihr den richtigen Druck auf die sog. Richter/Innen aus!

Solltet Ihr immer noch Zweifel an meinen Ausführungen haben, dann möchte ich Euch das Grundrechteforum der Grundrechtepartei Berlin nahelegen, hier erfahrt Ihr eigentlich alles was an wissen nötig ist.

In die Klagen solltet Ihr noch das Folgende mit einbauen, wichtig da ein angebliches Sozialgericht KEIN “ordentliches Gericht” im Sinne des Grundgesetzes ist und Grundrechtliches gar nicht entscheiden darf:

Antrag auf Aussetzung des Hauptsacheverfahrens mangels Prozessgesetzen
Rechtweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG zu den ordentlichen Gerichten
Der/Die Kläger wehrt/ren sich hier gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gegen die Anwendung eines solchen ungültigen Gesetzes bzw. gegen den so erweckten Rechtscheintatbestand, da dadurch seine/ihre o.a Grundrechte aus dem Grunde des Mangels an grundgesetzlicher Ermächtigung unzulässig verletzt werden (vgl. BVerwGE 1, 303). Die Rechtnatur der vorliegenden Streitigkeit leitet sich ab aus der unmittelbaren Verletzung der Grundrechte des Klägers/der Kläger durch die öffentliche Gewalt auf Grund der Anwendung eines nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen und aus diesem Grunde ungültigen Gesetzes bzw. Rechtscheintatbestands, weshalb hier eine
öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art
vorliegt, für welche gemäß § 13 GVG weder die Verwaltungs-, Sozial- oder eine anderweitige Fachgerichtsbarkeit zuständig ist, weshalb hier mangels anderweitiger Zuständigkeit gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GG der Rechtweg zu den “ordentlichen Gerichten” eröffnet ist.
Eine Zuständigkeit in der Hauptsache des Sozialgerichtes kommt in diesem Falle nicht in Frage, da es sich hierbei nicht um die gerichtlich zu erfolgen habende Feststellung der Unvereinbarkeit bzw. Teilnichtigkeit von Einzelnormen mit dem Grundgesetz eines sich ansonsten “in Rechtkraft”
befindlichen Gesetzes handelt, sondern um den Vollzug von Hoheitsakten ohne gültige Gesetzesgrundlage, deren gesetzliche Ungültigkeit sich ex tunc aus der Nichterfüllung ihrer grundgesetzlichen Gültigkeitsvoraussetzungen ergibt und welche hinsichtlich ihrer Gültigkeit aus diesem Grunde der Entscheidungsbefugnis sowohl der Sozialgerichtsbarkeit als auch des Bundesverfassungsgerichts entzogen sind. Die demnach nicht erfolgte Feststellung ihrer positiven Gültigkeit durch das Bundesverfassungsgericht tut hier ein Übriges.

»Eine Verletzung des Grundrechtes könnte schließlich auch dann vorliegen, wenn das den Eingriff zulassende Gesetz selbst nichtig wäre. Als Grund für die Nichtigkeit könnte in Betracht kommen, dass ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG dieses
Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muss.«

BVerfGE 5,13

Ihr müsst natürlich alles für Euch anpassen, einige Texte müsst Ihr umschreiben, aber im Grunde ist hier alles enthalten. Zukünftig empfehle ich Euch immer und alles, mit dem Zusatz:

without Prejudice UCC 1-308

zu unterschreiben.

Was sagt dieser Zusatz without Prejudice UCC 1-308 ?

WITHOUT PREJUDICE
entsprechend UCC 1-308

Wenn man irgendwo stehen sieht „without prejudice“ UCC 1-308 in Verbindung mit einer Unterschrift, dann bedeutet das:

„Ich behalte mir die Rechte vor, nicht gezwungen zu werden um unter irgendeinem kommerziellen Vertrag oder Insolvenz zu handeln in die ich nicht wissentlich, freiwillig und absichtlich eingetreten bin. Und weiterhin ich werde keine Haftung übernehmen für den erzwungenen Vorteil von irgendeinem nicht offenbarten Vertrag oder kommerzieller Vereinbarung oder Insolvenz.”

Genaue Informationen erhaltet Ihr hier: http://iuvhelp.wordpress.com/werkzeuge/ und über UCC

Zum guten Schluss, lasst Ihr Euch nun nichts mehr gefallen, eine sog. Weiterbewiligung werdet Ihr nun ausschließlich mit dem folgenden sog. Antrag, der Forderung einreichen und diese sog. Antragsvordrucke vollständig ignorieren.

Weiterbewilligung-Vorlage.pdf zur Ansicht

Weiterbewilligung-Vorlage.DOC zum download

Neue, geänderte Vorlagen, mit Belehrung gem. BBG § 63 und kleinen weiteren Änderungen:

WB-4-0-17.02.15-MS-neue Vorlage Weiterbewill-Antrag ansehen als Pdf

WB-4-0-17.02.15-MS-neue Vorlage Weiterbewill-Antrag als Doc zum runterladen

Natürlich werdet Ihr nun auf JEDEN sog. “Bescheid” nach obiger Vorlage (umschreiben,anpassen) sofort und unverzüglich, unter vorbehalt (vorbeh.) Einspruch/Widerspruch einlegen!

Dieser sog. Antrag, diese Forderung stelle ich bereits seit über 2 Jahren in der Form, ich erhalte darauf die zwar immer noch ungültigen und rechtwidrigen Sätze, so auch bereits seit 1,5 Jahren meine Tochter.

In diesem sog. Weiterbewilligungsantrag/Forderung wie auch in den Einsprüchen und Klageschrift b.z.w. überall wo Ihr den Art. 19 GG findet, solltet Ihr ein wenig ändern, seht dazu in Eurer jeweiligen sog. Landesverfassung nach, ob Ihr das dort auch findet, für den Fund bedanke ich mich bei der Grundrechtepartei, Grundrechteforum.
unter: http://grundrechteforum.de/234068 nachzulesen

Änderung unter Abs.  Art. 19 GG (Zitiergebot)

So ist das  SGB II ff.  gleichfalls gem.: sog. Verfassung des Landes Brandenburg
Vom 20. August 1992  (GVBl.I/92, [Nr. 18], S.298),  zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Dezember 2013  (GVBl.I/13, [Nr. 42])

Artikel 5 Abs. 2 Satz 2

(2) Soweit nach dieser Verfassung ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. In dem einschränkenden Gesetz ist das Grundrecht unter Angabe des Artikels zu nennen.

bereits ungültig und nichtig, da auch hier gegen das Zitiergebot verstoßen wird!

Warum zahlt die Firma Jobcenter, wenn das alles nicht Recht und Gesetz ist ????

Warum hebt die Firma Jobcenter sog. Sanktionsbescheide auf, wenn das alles nicht Recht und Gesetz ist ????

Warum geht die Firma Jobcenter nicht vor die sog. Gerichte, fragt Euch das einmal selbst.

Je mehr es so machen desto enger wird die Schlinge, sowohl für die ARGEN (sog. Jobcenter) wie auch für die sog. Normengeber (sog. Gesetzgeber) und nebenbei auch für alle sog. Richter/Innen!

Zur Erklärung, warum schreibe ich statt Rechtsgültig nun Rechtgültig?

Ganz einfach, Recht kommt von Recht und nicht von rechts, von rechts kommen offensichtlich derartig handelnde sog. Amtsträger, Politiker, Beamte, Richter die offensichtlich alle samt das Grundgesetz nicht kennen oder kennen wollen!

P.S. jeder darf natürlich Veränderungsvorschläge einbringen, ich werde dann von Zeit zu Zeit die Vorlagen dahingehend aktualisieren.
Nutzt also die Kommentarfunktion!

hier geht es noch weiter:
http://www.wir-gegen-hartz-iv.com/

10 Gedanken zu „Dokumente gegen Hartz IV wehrt Euch richtig

  1. So, Freunde. Habe begonnen, ENDLICH meinen Schriftverkehr öffentlich zu machen.

    Es sind ja nun seit 01.6.2015 massig viele Schriftstücke zusammengekommen, und es werden sicherlich noch viele zusammenkommen, so ich zwischenzeitlich weder verhungert bin noch obdachlos mit meiner Familie bin oder schnöde nur ohne Strom bin.
    http://aegyptienandmore.iphpbb3.com/forum/45401699nx56472/politik-in-allen-lebenslagen-f5/grundrecht-interessiert-nicht-missachtung-sozialstaat-t31.html

    Viel Glück uns allen und viel Durchhaltevermögen.

    – Konrad Fitz –

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    • Sehr gut, so sollte jeder Betroffene Handeln und binnen kürzester Zeit sind die Firmen JC geschlossen und/oder völlig überfordert und Arbeitsunfähig, was bei diesen Firmen von je her eh der Fall war und ist.

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  2. Ja hallöchen ersma,

    Ich sollte heute von ein Vollziehungsbeamten besuch erhalten er war aber nur an der Klingel unten vor der Haustür hat sich als Finanzamt vorgestellt und ich habe den summer getätigt.
    Erstmal alles ruhig der Mann ist spurlos verschwunden bin zugar nach unten gegangen nach einer halben stunde ob er sich evntuell vllt. verletzt hat oder im Fahrstuhl stecken geblieben ist war nicht der Fall sogar der Briefkasten war leer.In Luft aufgelösst?^^

    Der Vollzieher wollte die rundfunk gebühren zusätsl8ch die 26euro für die zwangsvollstreckung eintreiben.

    Als erstes wollte ich als er mich am anfang aufsuchte mich gleich bei ihn per email oder in Finanzamt melden hatte aber durch die seiten der oppt bewegung gelessen,dass ich mich den unterwerfe. Weil man nur zusein Herrn oder Peiniger (freiwillig )geht.

    Nunja jetzt hab ich Panik das er mich sonnst wie einstufft mein Wort kein Wert vor seinen hat und ich nochmehr Ärger erhallte als ich schon eh hab..weil er mich angeblich nicht angetroffen hat und und…wie faul muss man den sein ein Zweites mal die Kliengel zudrücken.

    Leute bitte kommentiert mich tod ausser die Rechtschreibung^^
    Brauche feedback ihr auch als hartzis sowas erlebt?

    Aja der beitragservice hat auf meine befreiung von beiträgen nicht reagiert und stattdesen mich mit weiteren mahnkosten vollgepumpt.

    Gruss der tomi

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  3. Und wenn Ihr dann das noch der ARGE vorhaltet, kochen die zähneknirschend…

    Nun, ich bin neu bei euch und begrüße dieses Internetangebot.
    Neben meinen temporären Tätigkeiten bilde ich mich empirisch kontinuierlich in staats- und völkerrechtlichen Angelegenheiten und hinterfrage die angebliche Legitimität von BRD-Gesetzen, welche auf Basis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in Deutschland sein sollen. An dieser Stelle gebe ich erst einmal diese

    ERKLÄRUNG ab:

    „Ich erkläre, dass ich weder eine irgendwie geartete Nazi- oder Naso-Diktatur, noch eine
    andere faschistische und/oder Menschenrecht verachtende Organisation unterstütze oder mit ihnen zusammenarbeite oder mir selbige in diesem Lande wünsche!“

    Des weiteren halte ich es für unabdingbar, darauf hinzuweisen, dass ich grundsätzlich sowohl politische, rassische als auch konfessionelle Neutralität bewahre und einem möglichen Mangel an Kenntnis der Deutschen Geschichte entgegentrete, soweit ein Argumentationshindernis auftritt und man versucht, mich in die „rechte“ Ecke zu drängen.

    Wenn die „Bundesrepublik“ demokratisch wäre, dann hätte sie nichts zu fürchten, sich nach der Meinung der breiten Öffentlichkeit zu richten. Das tut sie jedoch nicht. Sie verfolgt ganz klare spezifische Interessen, die sich auf bestimmte Machtkonstrukte und Monopolinteressen fokussieren. Menschenwürde steht hier ganz oft weit hinten, wenn man sich dessen bewußt wird, was unsere Bevölkerung durchlebt. Geschehnisse in der Welt werden durch ausgesuchte Verfahren zur allgemeinen Kenntnis gebracht, die einen höheren Grad von Wahrheit in der Vermittlung von Nachrichten vermissen lassen. Durch intensive Recherchen mit Hilfe zur Verfügung stehender Mittel kommt man zu völlig anderen Ergebnissen als den Schlüssen, die man aus TV- und Pressenachrichten oder Reportagen ziehen kann. Ein höchst intelligent gelenkter Prozeß, um eine bestimmte Atmosphäre oder Stimmung in der Bevölkerung zu erzielen. Die Lebensqualität der Bevölkerung wird so nicht gesteigert. Ich vermag eine Souveränität Deutschlands absolut nicht zu erkennen.

    Da ich nun selbst mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen muß, habe ich mich im Vorfeld über diese ehemalige Bundeseinrichtung befaßt. In meiner Stadtxxxx™ hat sich die Arge im April 2004 unter Selbstverwaltung gestellt und trägt die DUNS Nummer 342596981 Was ist eine DUNS Nummer? –
    Am 1. Oktober 2003 verlangte die amerikanische Bundesregierung, dass alle Geschäftspartner (“Einheiten”) der amerikanischen Regierung eine D&B® D-U-N-S® Nummer als eindeutige Kennnummer für den integrierten Einkauf besitzen müssen, um Geschäfte mit der Regierung zu tätigen. Dies betrifft einerseits alle Unternehmen, die mit der amerikanischen Regierung Geschäfte tätigen, und andererseits alle Empfänger von Subventionen der amerikanischen Regierung. –

    Da dieses so ungeheuerlich ist und mißverstanden werden kann, habe ich mich über die amerikanischen Botschaften bis zum German American Chamber of Commerce, Inc.
    vorgearbeitet und mit US-amerikanischen Anwälten telefoniert. Richtig, wer in den USA Geschäfte machen oder Handelsbeziehungen aufnehmen will, benötigt eine DUNS-Nummer.
    Was hat die Arge als angebliche bundesdeutsche Einrichtung mit den USA zu tun? Sie ist eine Handelsfirma, ein privatrechtliches Konstrukt. Es würde jetzt zu sehr in die Tiefe gehen, daher an dieser Stelle die kürzeste Kurzfassung: Die BRD ist kein souveräner Staat. Die BRD ist eine geschäftliche Organisation unter Aufsicht der Amerikaner und befolgt das internationale Handelsrecht.

    Stellen Sie ihrem Fachbetreuer Fragen und schauen vorher bei UPIK.de nach, ob Ihre Arge auch erfaßt ist. (Ist sie) Wenn Sie die Eingliederungsvereinbarung sehen, dann ist das ein privatrechtlicher Vertrag. Und wenn mit dem § 15 SGB II gekontert wird, dann hat der keine echte Rechtsgrundlage seit dem 18.07.1990; nur, das interessiert die Behörden zur Zeit nicht.
    Die halten allesamt zusammen, weil sonst das System kollabieren würde.
    Was gilt noch? Das BGB gilt. Welche Grundgesetzartikel besitzen weiterhin Gültigkeit? Die Artikel 73 und 74 uGG

    Laßt euch nicht ablenken und macht euch schlau!

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  4. @enVoy
    danke erstmal. Also, das SGB I sagt rückwirkende Ansprüche gelten 4 Jahre Rückwirkend und das SGB II, als dem SGB I UNTERGEORDNETES Buch hebt dies wieder auf in dem es sagt gilt nur 1 Jahr.
    Was aber logischer Weise garnicht möglich ist dann müsste das SGB II dem SGB I übergeordnet sein und das ist es defakto nicht. Aus diesem und anderen Gründen ist das ges. sog. SGB vollumfänglich ungültig und nichtig, aber das dürfen die Anwender gerne wiederlegen, was unmöglich ist, ausser es existieren tatsächlich gar keine Gesetze mehr!

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  5. Hey Gerd,

    super Sache das ganze hier, das gibt einem Mut und Kraft sich zu wehren 😉
    Stimmt es dass man zwar 4 Jahre rückwirkend eine Akteneinsicht bekommen kann, aber das Geld zurückgezahlt bekommen nur 1 Jahr rückwirkend?

    LG

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